Was ist Bizim Kiez?

Bizim-Kiez-MonatsMittwoch

Bizim Kiez ist eine Nachbarschaftsinitiative, die verhindern möchte, dass Berlins gewachsene Kieze mit ihrer unterschiedlichen und immer einzigartigen Mischung weiter von der spekulativen Immobilienwirtschaft ausverkauft werden. Der über Jahrzehnte entstandene Mehrwert, darf nicht in den Taschen derer landen, die jetzt abkassieren wollen, indem sie Menschen verdrängen, sondern dieser Wert muss sich in Form von Lebensqualität und Menschlichkeit für diejenigen auszahlen, die hier wohnen und sich füreinander einsetzen.

Darum machen wir den sogenannten „Investoren“ im Kiez Druck und wir fordern politische Konsequenzen, um der Willkür der Immo-Wirtschaft ein Ende zu setzen. 85% aller Berliner/innen sind Mieter/innen – wir lassen uns nicht entmutigt verdrängen!

Bizim Kiez macht seit dem Sommer 2015 viele Veranstaltungen, die meistens einen besonderen Aspekt der fortschreitenden „Gentrifizierung“ beleuchtet haben. Die Veranstaltungen waren teils als kämpferische Demos angelegt, mal eher auf gegenseitiges Kennenlernen ausgerichtet, manchmal hatten sie auch eher einen Kultur-Charakter. Wir zielen mit unseren Versammlungen auf der Straße nicht nur gegen die Spekulanten, sondern sammeln auch eigene Stärke in der Nachbarschaft – wir verbinden die Menschen und Kompetenzen im Sinne einer dringend notwendigen Selbsthilfe.

Außerdem arbeiten wir auf vielen weiteren Ebenen direkt gegen Verdrängung – im Allgemeinen wie im Einzelfall. Wir machen Druck und verhandeln, um den Verdrängern Zugeständnisse abzuringen, und wir arbeiten auf der politischen Ebene, treiben Amtsträger/innen und die Parteien dazu, Lösungen anzubieten, die den Kiezen und ihren Bewohner/innen wirklich helfen.

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Zum Glück: HG/M99 wird vorerst nicht geräumt!

Das Landgericht ordnet ein Gutachten an

hg_nach-abwendung-der-raeumun-sep-2016-smallDie Räumung am 22. September konnten abgewendet werden. Das Landgericht folgte nicht dem Beschluss des Amtsgericht, das Räumungsschutz für HG kategorisch abgelehnt hatte. Jetzt muss per Gutachten Sicherheit darüber hergestellt werden, ob HG eine Räumung überstehen würde oder nicht. Laut Beschluss des Landgerichts bestehen „hinreichende Ansatzpunkte“ nun zu klären, ob HG eine Räumung überstehen würde, wobei der „Schutz von Leib und Leben“ zu gewährleisten sei.

Neuer Wohnladen steht ab Mai 2017 bereit, Zwischenzeit ungeklärt

hg-unterzeichnet-vertrag_2016Hans Georg Lindenau (HG) wird Ende Mai 2017 in einen neuen Wohnladen umziehen. Er unterschrieb einen Mietvertrag mit der Hausverwaltung Kontor, wodurch er ab 2. Mai 2017 regulärer Mieter des Laden im Haus Falckensteinstraße 46 wurde. Der Zweck des Mietverhältnisses ist ausdrücklich der Betrieb eines „Gemischtwarenladens mit Revolutionsbedarf“. HG bleibt also im Kiez.

Doch bis Mai 2017 ist es noch lange hin und HG hat keine Wohn-Alternative für die Zeit bis zum möglichen Umzug. HG ist deshalb nach wie vor akut von der Zwangsräumung aus dem jetzigen Wohnladen bedroht. Leider beharrt der Hausbesitzer trotz der greifbaren Lösung auf die Räumung.

Hans Georg Lindenau würde eine Räumung nicht überstehen

keineraeumung_gegen-hgm99Uns fehlt jegliches Verständnis dafür, dass der Vermieter nun trotz der greifbar nahen Lösung, und der umfassenden Unterstützung, darauf besteht, das M99 zu räumen. Seine Ärzte raten dringend davon ab, HG aus seinem Wohnumfeld zu räumen. Er würde einen so extremen Rauswurf psychisch nicht überstehen. In dieser Situation wird HG auch von prominenten Kreuzberger Politiker*innen unterstützt, die sogar private finanzielle Bürgschaften anboten, sollte dies notwendig sein. Der Hauseigentümer Hellmann wurde von seinem Anwalt Wollmann zuletzt komplett ins Aus manövriert. Auch die Presseöffentlichkeit zeigt kein Verständnis mehr für dessen harte Linie.

[button]Übersicht zum Verdrängungsfall HG/M99[/button]

Worum geht es bei dem Gutachten, das vom Landgericht im Fall HG/M99 angefordert wird

Eine faktisch unrichtige Aussage des Anwalts Ernst Cornelius Wollmann, der im Auftrag des Hauseigentümers Frederick Hellmann agiert, ist die Quelle für einige Gerüchte, denen wir entgegenwirken möchten. Leider haben einige Medien Wollmann entsprechend einer DPA-Meldung einfach zitiert, ohne die Faktenlage zu checken und auf die Falschaussage hinzuweisen.

Wollmann sagte laut Meldung, es gäbe jetzt, nach dem Beschluss des Landgerichts (LG), der den Beschluss des Amtsgerichts von zwei Tagen zuvor aufhob, zwei Möglichkeiten: „Die Räumung könne eingestellt oder Lindenau eingewiesen werden.“

Das ist schlicht nicht korrekt. Es gibt natürlich noch viel mehr Möglichkeiten und diese beiden sind die unwahrscheinlichsten. Diese Aussage zeigt, wie verengt der Gegenanwalt Wollmann über HG denkt, und es zeigt darüber hinaus, dass dieser Mann den Fall immer noch nicht verstanden hat.

Das Gutachten soll klären: Kann HG Lindenau geräumt werden?

Das Gutachten soll überprüfen, ob die ärztlich angeratene „Erhaltung der Wohnsituation“ im M99 bestehen bleiben soll, weil andernfalls eine „Bedrohung von Leib und Leben“ für HG bestünde. Es wird also nicht geprüft, ob HG irre ist, um ihn wegzusperren, sondern ob es ihm zugemutet werden kann, geräumt zu werden, noch vor dem möglichen Umzug im Mai. Es geht also nur um eine Einschätzung seines mutmaßlichen Zustandes unter der Bedingung, dass er bereits aus dem M99 geräumt wäre. Für diesen Fall wurde ihm attestiert, dass er wahrscheinlich in eine depressive Krise fallen würde, in der es zu suizidalen Tendenzen kommen könnte. Es liegen außerdem reichlich Bestätigungen vor, die aussagen, dass HG voll geschäftsfähig ist.

Es gibt natürlich noch viel mehr Möglichkeiten, wie es nach der Erstellung des Gutachtens im Fall HG/M99 weitergehen kann. Die beiden vom Anwalt genannten sind die unwahrscheinlichsten. Zunächst gilt, wie auch immer das Gutachten ausfällt, das vom Landgericht bestellt wurde, das Landgericht kann anschließend entscheiden, was es für richtig hält. 

Dies sind die möglichen Optionen, wie es weitergehen kann:

  • HG Lindenau wird attestiert, dass die Räumung nicht zugemutet werden kann, dann kann dem Antrag auf Räumungsschutz stattgegeben werden und Lindenau würde bis höchstwahrscheinlich bis Ende Mai nicht geräumt werden. Dies wäre die Ideallösung, weil dies die friedliche Lösung darstellen würde.
  • Auch wenn Lindenau eine Gefährdung für Leib und Leben attestiert wird, kann es sein, dass der Aufschub nur für ein paar Wochen gültig ist. Dann würde vermutlich vom Eigentümer nochmals vor dem möglichen Umzug in die bereits angemieteten neuen Räume, eine neue Räumung beantragt. Das wäre die dümmste Möglichkeit, aber RA Wollmann ist wirklich alles zuzutrauen.
  • Wenn das Gutachten so ausfällt, dass bei Herrn Lindenau keine Gefährdung für Leib und Leben festgestellt wird und ihm deshalb eine Räumung zugemutet werden kann, dann stünde schon bald wieder ein neuer Räumungstermin an. 
  • Hingegen ist eine von RA Wollmann geäußerte „Zwangseinweisung“ von Lindenau nicht denkbar, denn das zu überprüfende Attest sagt ja, dass gerade der Erhalt der bestehenden Wohnsituation die Grundlage dafür ist, dass Lindenau psychisch stabil bleibt. 

Wir hoffen, dass die Medien dieses Detail zukünftig weniger fehlerbehaftet darstellen.

 

Wendung bei HG/M99 – Keine Räumung am 22.9.

Wir haben es nicht mehr für möglich gehalten: Das Landgericht hat den Beschluss des Amtsgerichts kassiert und angeordnet, dass ein medizinisches Gutachten erstellt werden muss, mit dem geprüft werden soll, ob Hans Georg Lindenau eine Räumung zugemutet werden kann.

Zitat aus dem Beschluss: „mehr als hinreichen­de Anhaltspunkte sind nicht erforderlich, um das Vollstreckungsgericht zur Einholung eines Gut­achtens zu veranlassen.“

Darum wird angeordnet:

„Es soll ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie und/oder Psychiatrie zu der Behauptung des Schuldners eingeholt werden, die beabsichtigte Räumung sei für ihn mit einer erheblichen
Gefahr für Leib und Leben verbunden, da eine ernsthafte suizidale Handlung – im Falle einer
Räumung – drohe.“

Beschluss kam während die Polizei Absperrungen aufbaute

Im gleichen Moment, an dem wir den Beschluss erhalten haben, baute die Polizei bereits Absperrungen rund um das M99 auf. Man sieht daran, wie knapp diese Entscheidung fällt.

Allerdings hat das keine aufschiebende Wirkung bis Mai 2017:

Wir haben für HG einen neuen Wohnladen organisiert, in den bis Ende einziehen kann. Er verlässt dann freiwillig den jetzigen Wohnladen in der Manteuffelstraße. Es geht bei dem ganzen streit nur noch um die Übergangszeit bis Mai. Dazu sagt das Gericht:

„Dem Schuldner wurde gerade im Hinblick auf seine Behinderung eine großzügig bemessene Räumungsfrist bis zum 31.12.2015 gewährt. Seitdem sind bereits wieder 9 Monate verstrichen. Den Gläubigern, die – ob mit oder oh­ne Zutun des Schuldners kann dahinstehen – von so genannten Kiezbewohnern unter erheblichen Druck gesetzt werden, ist es nicht zuzumuten, nochmals sieben Monate mit der Räumung zu ­warten.“

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So sehr wir diesen Beschluss begrüßen. Dieser letzte Satz ist doch eine ziemliche Frechheit! Wir die Kiezbewohner machen keinen Druck, sondern versuchen seit Monaten eine Schlichtung herzustellen.

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Ist HG nur noch Verhandlungsmasse? – Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 20. September 11 Uhr

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PRESSEERKLÄRUNG ZUR PRESSEKONFERENZ
Dienstag 20. September 11 Uhr, Manteuffel Str. 99

HG hat längst eingesehen, dass er keine Zukunft in den Räumen des M99 hat. Er hat einen gültigen Räumungstitel gegen sich – auch wenn der Prozess der dazu geführt hat, äußerst unfair ausgefochten wurde – akzeptiert er diesen Titel. Er weiß, dass er hier raus muss, und darum hat er intensiv nach neuen Möglichkeiten gesucht, seinen Wohnladen irgendwo anders an geeigneter Stelle weiterzuführen. Tatsächlich hat HG seit Ende der 1980er Jahre immer nach Räumen gesucht, die geeigneter wären, als das völlig verwinkelte M99, in dem überall Stufen und Treppen sind, was für ihn bedeutet, dass er sich nicht barrierefrei bewegen kann. Er blieb hier nie, weil er unbedingt hier sein wollte, sondern weil er nicht anders konnte. Es ist über viele Jahre nicht gelungen, einen Wohnladen zu finden, der seinen Bedürfnissen entsprach: Barrierefreiheit, Bezahlbarkeit, die Erlaubnis Wohnen und Laden zu kombinieren und einen langen Zeithorizont, der ihm die Perspektive zur Entwicklung gibt.

Wir von Bizim Kiez haben unsere Unterstützung längst darauf konzentriert, einerseits für HG eine neue Bleibe zu organisieren und andererseits gegen den ausgeübten Druck standzuhalten. Mit großem Aufwand und intensiven Gesprächen ist es uns jetzt endlich gelungen, geradezu ideale Räume für HG zu finden. Er hat den neuen Laden bereits angemietet: Ab Mai 2017 kann er in der Falckensteinstr. 46, parterre, rechts einziehen. Die Grundlage für das Mietverhältnis ist die Bereitschaft der „Stiftung Umverteilen„, HG aufzunehmen, denn das Haus ist im Besitz der Stiftung. Einige Bewohner*innen und der Stiftungsgeber haben sich schließlich persönlich dafür eingesetzt, dass HG die Räume angeboten bekommt und der Vorstand hat in einer Sondersitzung darüber positiv entschieden, so dass der Hausverwalter gleich am nächsten Tag mit HG den Vertrag unterzeichnen konnte.

Im engen Immobilienmarkt von Kreuzberg stellt es ein unfassbares Glück dar, einen geeigneten Laden, noch dazu in einer so besonderen Lage zu bekommen. Alle anderen vielfachen Versuche etwas aufzutreiben scheiterten erwartungsgemäß. Es ist im regulären Immobilienmarkt schlichtweg unmöglich, für einen behinderten, politischen Querkopf mit starker Neigung zum autonomem Lebensstil und dem Bedarf von Assistenzanwesenheit, Räume zu finden. Selbst Frau Ehlichmann, die eingeschaltete Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk, hatte dafür eine extrem pessimistische Einschätzung. Zitat: „Die Wahrscheinlichkeit passende Räumlichkeiten für Herrn Lindenau im Bezirk zu finden tendiert gegen Null “.
Mit gemeinsamen Kräften der ganzen Bizim Kiez Nachbarschaft haben wir es dennoch geschafft.

HG kann also im Mai 2017 umziehen und das Haus endlich verlassen, in dem er seit Jahren vom Vermieter gedrängt, verklagt, gemobbt und nach wie vor bedroht wird. Damit gibt er schließlich als letzter renitenter Mieter ein Haus verloren, dass nach seinem Auszug komplett gentrifiziert sein wird, d.h. wo keine früheren Mieter*innen mehr wohnen werden = 100% Verdrängung. Der Eigentümer hat dafür gesorgt, dass wieder ein Stück Kreuzberg verloren geht. Wieder ein Investor, der freie Bahn hat, nach der Sanierung aller Wohnung kräftig die Mieten anzuheben. Der deutschen Gesetzgebung und Förderung von Modernisierung sei dank – der totale Austausch der Mieterschaft kann vollzogen werden.

Der Vermieter hat also gewonnen und HG hat verloren. Muss jetzt wirklich auch noch HGs Existenz zerstört werden, weil der Vermieter darauf besteht, dass HG 6 Monate, bevor der Umzug möglich ist, auf die Straße gesetzt wird? HG wird als selbstständiger und leider prekär lebender Ladenbetreiber mit 57 Jahren direkt in die Obdachlosigkeit gedrängt!
Der Anwalt der Eigentümerfamilie Hellmann Herr Wollmann hat immer wieder gesagt und sogar geschrieben „Wir sind doch keine Unmenschen.“
Wir fragen, was soll diese Aussage bedeuten, wenn nun trotz der greifbaren Lösung, die harte Linie, der HG schon seit Jahren ausgesetzt ist, durchgezogen wird? Was soll daran menschlich noch verständlich sein, einen behinderten, hilfebedürftigen und dazu noch weitgehend kooperierenden Mieter derart brutal rauszuwerfen.

Wenn es glaubhaft sein soll, dass der Vermieter HG nicht zerstören will, warum treibt er dann permanent den Preis für eine Einigung hoch? Das letzte Angebot, die Zwischenzeit für HG zu gestalten, umfasste folgende Punkte:

  • Räumung des Wohnladens am 20. September (heute)
  • Einlagerung aller Möbel und Waren im Keller bis Mai, ohne Zugang für HG

Wir fragen: Wo soll HG in der Zwischenzeit wohnen? Wovon soll er ein halbes Jahr lang leben? wie soll seine gesundheitliche Versorgung organisiert werden? HG hat mehrere ärztliche Gutachten angebracht, in denen dringend davor gewarnt wird, ihn in eine Phase der Wohnungslosigkeit zu drängen, da er das psychisch nicht überstehen würde. Darum konnte HG dieses Angebot nicht annehmen.

Politiker aus dem Bezirk haben sich nun in dieser verfahrenen Situation erneut eingeschaltet. Sie appellierten mit deutlichen Worten direkt an den Eigentümer.
»Wir appellieren deshalb eindringlich an Sie, Herrn Lindenau bis dahin weiteren Räumungsaufschub zu gewähren und auf eine Räumung aus den Räumen in der Manteuffelstraße 99 zu verzichten, so lange bis der Umzug in die neuen Räume möglich ist.«
Der gemeinsame und prominent unterzeichnete Brief der drei MdBs, 2 MdAs und der Bezirksbürgermeisterin wurde bereits gestern veröffentlicht.

Auch an diesem Tag wird noch weiter über einen neuen möglichen Räumungsvergleich verhandelt, auch wenn die Anwälte es jetzt auf die Entscheidung beim Amtsgericht haben ankommen lassen. Gegen die Räumung am 22. September haben die Anwälte Räumungsschutz für HG beantragt. Gegen dessen Schutzbedürftigkeit argumentiert Anwalt Wollmann wie folgt:

  • HG habe beim ersten Räumungsvergleich am 3. August freiwillig dem Auszugstermin 20. September zugestimmt, an welchen er sich nun nicht halten würde.
    Tatsächlich hat HG dem ersten Räumungsvergleich nur unter akutem Druck und in höchster Zwangslage zugestimmt und nicht „freiwillig“. Er selbst hat das bei der letzten PK absolut deutlich gemacht.
  • Weiter habe HG überhaupt keinen neuen Mietvertrag, sondern wolle diesen nur vortäuschen – was schlicht falsch ist.
    Der unterschriebene Mietvertrag einschließlich einer von der Hausverwaltung Kontor eidesstattlich beglaubigten Aussage liegen vor.
  • Außerdem läge keine Schutzbedürftigkeit vor, die sich über den Gesundheitszustand begründen ließe. Das sehen sämtliche Ärzte anders, deren fachliches Urteil wohl eher zutreffen dürfte. Außerdem muss HG permanent mit Assistenzen betreut werden, was nur durch das Aufrechterhalten seines außergewöhnlichen Ladenbetriebs geleistet werden kann.

Die Entscheidung des Amtsgericht liegt vor und doch gehen die Verhandlungen weiter, denn beide Seiten haben bereits angekündigt, gegen jedes Urteil des Amtsgerichts erneut Rechtsmittel einzubringen. Damit geht die Entscheidung im Eilverfahren ans Landgericht und in der Zwischenzeit suchen die Anwälte weiter nach einem Räumungsvergleich. Heute, mit der Entscheidung des Amtsgerichts, wissen wir, dass HG für diese Verhandlung nun die schlechteren Karten zugewiesen bekommen hat.

Das Landgericht hat umfassend gegen HG entschieden (Beschluss gegen HG als PDF). Es sieht keine Schutzbedürftigkeit des Mieters und hält den Rauswurf für vertretbar, weil diverse staatliche Institutionen bereitstünden, ihn aufzunehmen. Außerdem wären die Räume ohnehin als Laden angemietet, in dem das Wohnen nie vorgesehen gewesen sei.
Wir haben dieses Urteil so nicht erwartet und halten es für schockierend. Sie erleben die Nachbarschaft in tiefer Enttäuschung vor der Gerichtsbarkeit. Wir fragen: Wie kann ein dermaßen wenig mitfühlendes Urteil im Namen des Volkes gesprochen werden?

Kann dieser Wahnsinn nicht endlich aufhören? Wir haben das Gefühl, dass es hier nicht mehr um den Menschen Hans Georg Lindenau geht, sondern nur noch darum, als Gewinner angesehen zu werden. HG ist aber nicht nur Verhandlungsmasse und dieser Konflikt ist nicht nur eine juristische Spielerei. Die Lösung liegt doch auf der Hand und sie sollte von Fairness und Menschlichkeit gezeichnet sein:
Lasst HG im M99 bei der bestehenden Miete über den Winter kommen, lasst ihn seine eigene Gastherme im Parterre einbauen, damit er warm Wasser und Heizung hat und alles ist gut. Im Mai wird er raus sein und wird den Zuständen in der Manteuffelstraße 99 keine Sekunde nachtrauern. Das wäre die lang ersehnte friedliche Lösung.

[button]Mehr zur Entwicklung im Verdrängungsfall HG/M99[/button]

 

HG wird prominent von zukünftiger Koalition unterstützt

HG zieht mit dem „Gemischtwarenladen für Revolutionsbedarf“ in die Falckensteinstr. 46

hg-unterzeichnet-vertrag_2016Hans Georg Lindenau (HG) wird Ende Mai 2017 in einen neuen Wohnladen umziehen. Er unterschrieb einen Mietvertrag mit der Hausverwaltung Kontor, wodurch er ab 2. Mai 2017 regulärer Mieter des Laden im Haus Falckensteinstraße 46 wurde. Das Haus ist im Besitz der Kreuzberger „Stiftung Umverteilen“, was HG besonders freut und beruhigt, denn damit ist er endlich in einem wohlwollenden und politisch passenden Umfeld angekommen, das eine gute Zusammenarbeit und Nachbarschaft erwarten lässt. Der Zweck des Mietverhältnisses ist ausdrücklich der Betrieb eines „Gemischtwarenladens mit Revolutionsbedarf“.

HG bleibt also im Kiez und bekommt direkt am Übergang zur Oberbaumbrücke eine der besten Lagen, die man sich für seinen Laden vorstellen kann.

Zwischenzeit bis Mai/April 2017 immer noch ungesichert.

Doch bis Mai 2017 ist es noch lange hin und HG hat keine Wohn-Alternative für die Zeit bis zum möglichen Umzug. HG ist deshalb nach wie vor akut von der Zwangsräumung aus dem jetzigen Wohnladen bedroht. Die Räumung hat Anwalt Wollmann für den Hausbesitzer Frederick Hellmann für Donnerstag, den 22. September ansetzen lassen. Leider beharrt der Hausbesitzer trotz der greifbaren Lösung und der Zusage von HG, dass er die Räume in der Manteuffelstr. 99 bis Ende Mai 2017 verlassen haben wird, auf die Räumung. HG würde dadurch direkt in die Obdachlosigkeit gedrängt, was für einen behinderten Menschen, der auf intensive Betreuung und Pflege angewiesen und zudem psychisch labil ist, nicht zumutbar wäre.

Politiker*innen auf allen drei Ebenen haben sich eingeschaltet

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unterschriften-politiker-fuer-hgIn dieser Situation haben auch die schon lange um Schlichtung bemühten Politiker*innen aus Kreuzberg kein Verständnis mehr für die harte Haltung des Hausbesitzers. Alle drei Kreuzberger Mitglieder des Bundestags, MdB Cansel Kiziltepe (SPD), MdB Halina Wawzyniak (Die Linke), MdB Hans-Christian Ströbele (Grüne), die beiden Spitzenkandidaten von Die Linke und Grüne zur Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin, MdA Klaus Lederer, MdA Antje Kapek und die bereits in frühere Verhandlungsrunden einbezogene Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg Monika Herrmann (Grüne) haben Frederick Hellmann einen gemeinsamen Brief geschrieben, und sie finden klare Worte:

»Wir appellieren deshalb eindringlich an Sie, Herrn Lindenau bis dahin weiteren Räumungsaufschub zu gewähren und auf eine Räumung aus den Räumen in der Manteuffelstraße 99 zu verzichten, so lange bis der Umzug in die neuen Räume möglich ist. Damit wäre eine Lösung gefunden, die für alle Seiten akzeptabel ist und die Herrn Lindenau einen Übergang ermöglicht, ohne zwischenzeitlich quasi auf der Straße zu sitzen und seine eigenständige Versorgung zu verlieren.«

[button]Gemeinsamen Brief der Politiker*innen an Vermieter Hellmann im Original lesen (PDF)[/button]

Hans Georg Lindenau würde eine Räumung nicht überstehen

keineraeumung_gegen-hgm99Uns fehlt jegliches Verständnis dafür, dass der Vermieter nun trotz der greifbar nahen Lösung, und der umfassenden Unterstützung, darauf besteht, das M99 zu räumen. Unser Nachbar HG Lindenau würde damit direkt in die Obdachlosigkeit gestoßen. Seine Ärzte raten dringend davon ab, HG aus seinem Wohnumfeld zu räumen, da seine Existenz damit unmittelbar bedroht wäre. Er würde einen so extremen Rauswurf psychisch nicht überstehen.

[button]HG im Video-Interview zur aktuellen Situation[/button]

 


Pressekontakt: Bizim Kiez, Magnus Hengge 0173 3770007, internet@bizim-kiez.de


Alles zum schon Jahre dauernden Konflikt zwischen Hans Georg Lindenau und dem Hausbesitzer Frederick Hellmann, der unseren politisch unbequemen Nachbarn verdrängen will.

[button]Übersicht zum Verdrängungsfall HG/M99[/button]

 

Bizim-Kiez Strassenversammlung am 14. September

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Bei der Versammlung vor der Wrangelstraße 77 um 19 Uhr geht es um folgende Themen:

  • Aktuelle Fälle von Verdrängung – im Bereich Wohnungen wie auch Gewerbe
  • Erneute Zuspitzung wegen Zwangsräumung bei HG/M99: Obwohl Lösung schon organisiert ist, will der Vermieter HG räumen lassen und die die Obdachlosigkeit drängen.
  • Situation von türkisch-kurdisch-stämmigen Migrant*innen im Kiez – Polarisierung und drohende Spaltung durch türkische Staatspolitik
  • Bericht von der Mieten-Stop-Demo (vom 10.9.)
  • Berichte am offenen Mikrofon

Wir bieten zur Stärkung eine Suppe an und die Ohrpiraten werden live für uns spielen!


Warum sieht Bizim Kiez aus wie die SPD Berlin?

Bilder und Sprüche sind nicht alles

Die Sozialdemokraten wollen uns mit ihren Plakaten im Wahlkampf glaubhaft machen, dass sie sich künftig dafür einsetzen werden, dass Berlin das bleibt, was es ist. Nachdem was die SPD mit Hilfe der CDU in den letzten Jahrzehnten aus Berlin gemacht hat, kann uns da Angst und Bange werden. Das SPD-CDU-geführte Berlin ist für uns eine Stadt der Gentrifizierung, Verdrängung, und Entmietung. Wir wollen, dass dies nicht so bleibt!

Inspiriert durch den Spruch von Bertolt Brecht haben wir uns entschlossen, den SPD-Motiven unsere eigenen Motive entgegenzustellen, die etwas mehr an Wahrhaftigkeit und Street-Credibility mitbringen. Alle Bilder sind im letzten Jahr bei der aktiven Arbeit für und mit den Menschen, die unsere Nachbarschaft ausmachen, entstanden. Bizim Kiez will damit niemandem eine Wahlentscheidung nahelegen, aber darauf aufmerksam machen, dass unsere Erfahrungen als Berliner*innen mit den regierenden Parteien nicht mal eben durch bildstarke Werbekampagnen überstrahlt werden können.

Für uns ist Politik das, was unser Gemeinwesen bestimmt – in die eine wie in die andere Richtung:

HG braucht Aufschub, bis er in den neuen Laden umziehen kann

Es gibt eine erfreuliche Entwicklung im Verdrängungsfall HG/M99 in der Manteuffelstraße 99:

BizimKiez-SPD-Wal-Bootlegging_Urgestein_012Alle zusammen haben es geschafft für Hans Georg Lindenau einen alternativen Wohnladen aufzutreiben, den er Ende Mai 2017 beziehen kann: In Kreuzberg, barrierefrei, bezahlbar, in wohlwollendem Alternativumfeld.
Damit wäre der Fall friedlich gelöst, wenn der Vermieter jetzt nicht darauf bestehen würde, dass HG noch vor einem möglichen Umzug in den neuen Laden, seinen jetzigen Wohnladen verlassen müsste.

Ein erneuter Räumungstermin ist für den 22. September gegen den schwer behinderten Rollstuhlfahrer angekündigt. Der Vermieter Hellman besteht laut Anwalt Wollmann darauf, dass HG die Räume des Wohnladens, die er bisher bewohnt, verlässt. Das muss unbedingt verhindert werden, denn HG hat für die Zwischenzeit absolut keine Wohnalternative!

Dieses Beharren auf Räumung ist unmenschlich und unangemessen! 

Uns fehlt jegliches Verständnis dafür, dass der Vermieter nun trotz der greifbar nahen Lösung, darauf besteht, das M99 zu räumen. Unser Nachbar HG Lindenau würde damit direkt in die Obdachlosigkeit gestoßen. Seine Ärzte raten dringend davon ab, HG aus seinem Wohnumfeld zu räumen, da seine Existenz damit unmittelbar bedroht wäre. Er würde einen so extremen Rauswurf psychisch nicht überstehen.

Wir appellieren darum eindringlich an das Amtsgericht, HG nun Räumungsaufschub zu gewähren bis er in die neuen Räume umziehen kann. Sie haben dieses rechtliche Instrument, um Mieter vor der Willkür von Vermietern zu schützen. Nutzen Sie das Recht zum Schutz unseres Nachbarn!

Vermieter hält sich nicht an sein Wort.

Anwalt Wollmann schrieb in einer E-Mail an Bizim Kiez (am 3. Aug 2016):

Die Intention mit Herrn Lindenau eine friedliche, für beide Seiten akzeptable Lösung zu erzielen, stand stets im Focus meiner Mandanten. Das Interesse die Existenz des Herrn Lindenau zu vernichten, bestand seitens meiner Mandanten zu keinem Zeitpunkt. Meine Mandanten sind, wie gesagt, keine Unmenschen.

HG braucht nun nur noch ein halbes Jahr Aufschub. Er muss in seinem jetzigen Wohnladen über den Winter kommen und dann zieht er freiwillig aus. Wenn er vor dem möglichen Umzug aus dem M99 geräumt wird, ist das ein klarer Wortbruch des Vermieters!

Anwalt Wollmann antwortete auf die neue Situation statt mit menschlichem Entgegenkommen, mit einem unannehmbaren „Angebot“:

  • HG soll den Wohnladen am 20.9.2016 verlasen und räumen.
  • HG darf all seine Sachen (Waren und Möbel) im Keller bis Mai 2017 einlagern.
  • Drei benannte Personen bekommen Zugang zum Keller (HG selbst nicht).

HG hat dieses unverschämte Angebot natürlich abgelehnt. Eine Räumung stünde aber ja so oder so an. Die Gegenseite lässt es jetzt also drauf ankommen, wie das Gericht entscheidet.

Die Gastherme muss umgebaut werden, damit HG heizen kann

Im Moment hat HG keinen Zugang zu seiner Gastherme, die er selbst auf eigene Kosten eingebaut hat. Damit hat er weder Warmwasser, noch kann er heizen. HG hat bereits alles vorbereitet, dass die Therme vom bereits geräumten 1. OG in seinen Laden nach unten umgebaut werden kann. Doch der Vermieter verhindert den Handwerkern den Zugang zum Ausbau der Gastherme.

Wir fordern darum den Vermieter unmissverständlich auf:
Lassen Sie HG seine Gastherme im EG einbauen und lassen Sie ihn das seit über 30 Jahren angestammte M99 weiter nutzen, bis er im in den neuen Laden umziehen kann. Sie haben den Rechtsstreit doch bereits gewonnen und HG wird ihr Haus verlassen. Ihn jetzt auch noch in die Obdachlosigkeit zu drängen, ist zutiefst unmenschlich.

 [button]Alles über den Verdränungsfall HG/M99[/button]

  

Der Präzedenzfall ist offiziell etabliert – die Gewobag kauft das Haus *Wrangel Str.66* im Rahmen des kommunalen Vorkaufrechtes

Ein gemeinsamer Erfolg für die Mieter,
der protestierenden Nachbarschaft,
den Verantwortlichen im Bezirksamt,
und last but not least für die Zukunft
des gesamten Kiezes


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Wrangel Str. 66, 10997 Berlin Kreuzberg, Wrangelkiez, Foto: Thilo Rückeis

Im Sommer 2015 alarmierten die empörten wie ebenso geschlossen und energisch auftretenden Mieter des Hauses Wrangelstr. 66 im Milieuschutzgebiet Luisenstadt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, weil ihre Wohnungen an einen weiteren Investor verkauft werden sollten. Für 30 Mietparteien sollten deren 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen in Eigentum umgewandelt werden und vom aktuellen Eigentümer an einen Investor aus Luxemburg, der „Riva Residential“, auf geschickte Weise weiterverkauft werden. Die Mietergemeinschaft schaltete das Bezirksamt ein.

Nach vielen meetings im Bezirksamt (BVV) und Gesprächen über Monate hinweg, u.a. mit Wohnbaugesellschaften und Stiftungen, den Politikern – aber auch durch den Öffentlichkeitsdruck, der massgeblich durch Bizim Kiez seit Sommer 2015 aufgebaut wurde, konnte in letzter Minute vor Ablauf der Zweimonatsfrist und noch kurz vor Jahresende 2015 den Wohnungsspekulanten ein dicker Strich durch ihre Rechnung gemacht werden.

Das Bezirksamt stoppte den Deal in dem es erstmalig von seinem Vorkaufsrecht im Rahmen des Milieuschutzes Gebrauch machte. Zuvor hatte es der potentielle Käufer abgelehnt, in einer sogenannten „Abwendungserklärung“ den sozialen Standard für das Haus im Milieuschutzgebiet Luisenstadt zu garantieren. Wie nicht anders zu erwarten hatten die Eigentümer hiergegen zunächst Klage eingereicht.

Jetzt, Ende August 2016, lässt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit folgender Presserklärung offiziell den erfolgreichen Ankauf des Hauses durch die GEWOBAG verkünden:

PRESSE UND AKTUELLES

Mehr Schutz vor Verdrängung – die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag kauft die Wrangelstraße 66 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

26.08.16, Pressemitteilung
Auf einer Sondersitzung des Aufsichtsrates der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag erhielt am 25.08.2016 der Vorstand der Gewobag die Zustimmung zum Kauf des Gebäudes in der Wrangelstraße 66 in Berlin-Kreuzberg.

Nachdem der Bezirk im Dezember 2015 sein Vorkaufsrecht im Erhaltungsgebiet Luisenstadt geltend machte, wird mit dem jetzigen Aufsichtsratsbeschluss und Auftrag an den Vorstand der Gewobag zum Ankauf des Gebäudes sichergestellt, dass die 30 Wohnungen in der Wrangelstraße 66 nun in den kommunalen Wohnungsbestand der Gewobag überführt werden. Damit ist eine langfristige, soziale ausgeglichene Bewirtschaftung der Wohnungen gesichert und die ursprünglich geplante Verwertung der einzelnen Wohnungen des Gebäudes zu Höchstpreisen abgewendet.

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, begrüßt das Engagement der Gewobag zum Schutz der Mieter vor Verdrängung: „Der Kauf des Gebäudes durch die Gewobag beendet für die derzeit 20 Mieterhaushalte in der Wrangelstraße 66 eine Zitterpartie. Die landeigenen Wohnungsbaugesellschaften sind Garanten für den sozialen Ausgleich. Sie wirken mietpreisdämpfend und verhindern die Verdrängung einkommensschwacher Haushalte aus dem Stadtteil.“

Stadtrat Hans Panhoff zeigt sich erfreut, dass die verschiedenen Hürden bis zum jetzigen Ankauf trotz rechtlicher Streitigkeiten mit den Voreigentümern genommen werden konnten. „Die hier gelungene Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaft und die Unterstützung durch den Senat ermuntern den Bezirk, diesen eingeschlagenen erfolgreichen Weg weiter zu führen und das Instrument Vorkaufsrecht zum Erhalt gemischter Quartiere intensiv zu nutzen.“

Die Gewobag hat mit dem nun beschlossenen Ankauf des Gebäudes in einem Erhaltungssatzungsgebiet modellhaft dargestellt, wie Berlin seine landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften strategisch dafür einsetzt, die Gefahren eines überhitzten Immobilienmarktes zu Gunsten einer mietpreisdämpfenden Politik einzusetzen. Auch in anderen Erhaltungssatzungsgebieten Berlins wird die Stadt mit seinen Wohnungsbaugesellschaften wiederholt die Möglichkeit anwenden, zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung vor Verdrängung vom gemeindlichen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

DIESE PRESSMITTEILUNG ONLINEwrangelstr66_luftbild2016_620_0001

Wrangelstraße 66 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Luftbild 2016)

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